Fruchsäurepeeling

Nach vorheriger Bestimmung des Hauttyps erfolgt eine oberflächliche, feine Schälung der Haut mit Glycolsäure (natürliche Fruchtsäure, vorkommen im Naturzustand im Zuckerrohrsaft).

Ein Fruchtsäurepeeling dieser Art sollte nur durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden.

 

Wie wirkt ein Peeling mit Fruchtsäure:

Mit Fruchtsäure lassen sich übermäßige Anhäufungen toter Hautzellen, wie sie bei vielen Hauterkrankungen vorkommen, ablösen. Auf diese Weise wird die Schicht toter Hornzellen dünner, die Haut erscheint frischer, der Teint gleichmäßiger, die Hautoberfläche ist geglättet, Poren werden feiner.

Fruchtsäuren beugen Hautunreinheiten vor. Sie verringern die Ansammlung verhornter Zellen im Talgdrüsenausführungsgang und stoppen so die Bildung neuer Mitesser. Große, erweiterte Poren werden durch Auflösung des Hornmaterials kleiner. Festsitzende Komedone werden gelöst. Fruchtsäuren eignen sich daher insbesondere auch zur Behandlung der Akne.

 

Durchführung:

In 2-3 wöchentlichen Abständen werden ca. 6 Peeling-Kuren mit 20-70% Fruchtsäure-Lösungen in steigenden Konzentrationen vorgenommen. Vor jeder Behandlung wird die Haut in von einer in Fruchtsäure-Peelings erfahrenen Mitarbeiterin sorgfältig gereinigt. Anschließend wird die Fruchtsäurelösung auf die zu behandelnden Stellen ärztlicherseits aufgetragen. Nach wenigen Minuten wird die Fruchtsäure neutralisiert und mit einem hautberuhigenden selenhaltigen Thermalwasser abgetupft und eine beruhigende Maske aufgetragen.

In der Regel können Sie bereits drei Stunden nach der Peeling-Behandlung Ihre eigenen dekorativen Kosmetika wieder auf die behandelte Haut auftragen.

 

Was ist nach dem Peeling zu beachten:

Am Abend nach dem Peeling kann eine Feuchtigkeitscreme aufgetragen werden. In den ersten Tagen nach der Behandlung sollten Sie die behandelte Haut keiner längeren Sonnenbestrahlung aussetzen oder eine Lichtschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor auftragen.

 

Kosten

Bei dem Fruchtsäurepeeling handelt es sich um keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sie ist dennoch eine medizinisch sinnvolle und wirksame Behandlung bei Akne, unreiner und grobporiger Haut, lichtbedingten Pigmentflecken und Altersfältchen sowie bei stumpfen und glanzlosen Hautteint.

 

Privatkassen übernehmen in vielen Fällen bei medizinischer Indikation die Behandlungskosten.